Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Seelandino GmbH (nachfolgend Seelandino) und ihren Kunden für sämtliche angebotenen Transport-, Kurier-, Express-, Logistik- und damit verbundenen Dienstleistungen im In- und Ausland. Diese AGB gelten für natürliche und juristische Personen sowie für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn Seelandino ihrer Geltung schriftlich zustimmt. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.
 
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit der Annahme eines Transportauftrags oder spätestens mit der Übernahme der Sendung durch Seelandino oder einen von Seelandino beauftragten Transportpartner zustande. Elektronisch übermittelte Aufträge sowie Aufträge über Kundenportale oder andere digitale Kommunikationsmittel stehen schriftlichen Aufträgen gleich. Seelandino ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern gesetzliche, sicherheitsrelevante oder betriebliche Gründe dies erfordern.

3. Leistungsumfang
Seelandino erbringt nationale und internationale Transport-, Kurier-, Express- und Logistikdienstleistungen für Pakete, Paletten und Stückgüter. Der Transport kann durch Seelandino selbst oder durch sorgfältig ausgewählte und beauftragte Transportpartner erfolgen. Art und Umfang der Leistung richten sich ausschliesslich nach dem erteilten Auftrag, den vereinbarten Zusatzleistungen sowie diesen AGB. Lieferfristen und Laufzeiten gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Richtwerte.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Angaben vollständig, richtig und aktuell sind. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass

  • Absender- und Empfängerangaben vollständig und korrekt sind;
  • die Sendung ordnungsgemäss verpackt und gekennzeichnet ist;
  • Inhalt, Wert und Beschaffenheit der Sendung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen;
  • sämtliche für den Transport, den Import oder den Export erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen;
  • keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften verletzt werden.

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Kosten oder Verzögerungen, welche aus unrichtigen, unvollständigen oder fehlenden Angaben entstehen.
 
5. Verpackung
Der Kunde ist für eine transportgerechte Verpackung verantwortlich. Die Verpackung muss den Inhalt während des gesamten Transportes ausreichend gegen mechanische Beanspruchung, Druck, Erschütterungen sowie übliche klimatische Einflüsse schützen. Empfindliche Waren sind zusätzlich gegen Bruch, Feuchtigkeit, Erschütterungen oder andere transportspezifische Risiken zu sichern. Kennzeichnungen wie „Vorsicht Glas", „Nicht werfen", „Oben" oder vergleichbare Hinweise begründen keine besondere Behandlung der Sendung und ersetzen keine fachgerechte Verpackung. Seelandino ist nicht verpflichtet, die Verpackung vor der Übernahme auf ihre Eignung zu überprüfen.
 
6. Annahme von Sendungen
Zur Beförderung werden ausschliesslich Sendungen angenommen, deren Inhalt den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie diesen AGB entspricht. Mit der Übergabe der Sendung bestätigt der Kunde, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sind und keine verbotenen oder bewilligungspflichtigen Güter ohne die erforderlichen Genehmigungen versendet werden. Seelandino ist berechtigt, die Annahme oder Weiterbeförderung einer Sendung jederzeit abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an deren Zulässigkeit bestehen.

7. Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen
Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • gefährliche Güter, soweit deren Beförderung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde;
  • Waffen, Waffenteile, Munition sowie Sprengstoffe;
  • entzündliche, explosive, radioaktive oder giftige Stoffe;
  • Betäubungsmittel sowie andere verbotene Substanzen;
  • lebende oder tote Tiere;
  • menschliche oder tierische Überreste;
  • leicht verderbliche Waren ohne besondere Transportvereinbarung;
  • Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle sowie vergleichbare Wertgegenstände;
  • Sendungen mit rechtswidrigem oder verbotenem Inhalt;
  • Güter, deren Versand gegen schweizerisches oder internationales Recht verstösst;
  • Sendungen, welche Personen, Tiere, andere Sendungen oder die Umwelt gefährden können.

Stellt Seelandino erst nach der Übernahme fest, dass eine Sendung von der Beförderung ausgeschlossen ist oder eine Gefahr darstellt, ist Seelandino berechtigt, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz von Personen, Sachen und gesetzlichen Interessen zu treffen. Hierzu gehören insbesondere die Verweigerung der Weiterbeförderung, die Rücksendung an den Absender, die Übergabe an die zuständigen Behörden oder andere gesetzlich zulässige Massnahmen. Sämtliche daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.

8. Kontrolle und Öffnung von Sendungen
Seelandino ist berechtigt, Sendungen zu kontrollieren oder zu öffnen, sofern hierfür ein sachlicher oder gesetzlicher Grund besteht. Eine Kontrolle oder Öffnung kann insbesondere erfolgen,

  • zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften;
  • aufgrund behördlicher Anordnungen;
  • zur Gewährleistung der Transport- und Betriebssicherheit;
  • zur Abwehr einer Gefahr für Personen, Sachen oder die Umwelt;
  • zur Feststellung des Absenders oder Empfängers einer unzustellbaren Sendung;
  • zur Sicherung beschädigter Sendungen.

Soweit möglich und gesetzlich zulässig, erfolgt die Kontrolle unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden.

9. Unzustellbare Sendungen
Kann eine Sendung aus Gründen, die nicht von Seelandino zu vertreten sind, nicht zugestellt werden, ist Seelandino berechtigt,

  • einen weiteren Zustellversuch vorzunehmen;
  • die Sendung vorübergehend einzulagern;
  • an den Absender zurückzusenden;
  • oder nach den gesetzlichen Vorschriften über die Sendung zu verfügen.

Entstehende Zusatzkosten, insbesondere für Rücktransport, Lagerung, Zollabfertigung oder behördliche Massnahmen, gehen zulasten des Kunden.

10. Preise
Es gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Preise. Soweit keine individuelle Preisvereinbarung besteht, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preislisten der Seelandino GmbH. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger Zölle, Steuern, Gebühren und weiterer behördlicher Abgaben. Massgebend für die Preisberechnung sind insbesondere Gewicht, Abmessungen, Volumengewicht, Bestimmungsort sowie die vereinbarten Zusatzleistungen.

11. Zuschläge
Seelandino ist berechtigt, angemessene Zuschläge zu berechnen, sofern zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies gilt insbesondere für

  • Treibstoffzuschläge;
  • Maut- und Strassengebühren;
  • Zollabfertigungen;
  • Insel- oder Bergregionen;
  • Sperrgut;
  • Übergewicht oder Übergrössen;
  • unzureichende Verpackung;
  • Adresskorrekturen;
  • Rücksendungen;
  • Lagerkosten;
  • Wartezeiten;
  • Sonderleistungen.

Die jeweils gültigen Zuschläge ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.

12. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Seelandino ist berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Verwaltungskosten zu berechnen. Werden begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, kann Seelandino Vorauszahlungen, Sicherheiten oder eine sofortige Bezahlung verlangen sowie die Ausführung weiterer Aufträge bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

13. Zoll und Ausfuhrbestimmungen
Bei internationalen Transporten trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Einfuhr-, Ausfuhr-, Zoll-, Sanktions- und Exportkontrollvorschriften. Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Dokumente vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Seelandino ist berechtigt, Sendungen zurückzuhalten oder deren Beförderung abzulehnen, sofern gesetzliche Bestimmungen dies verlangen oder berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit der Sendung bestehen. Zölle, Steuern, Einfuhrabgaben sowie sonstige behördliche Gebühren gehen zulasten des Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

14. Versicherung
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, sind Sendungen wie folgt versichert:

  • Sendungen mit Zustellung gegen Unterschrift bis zu einem Warenwert von CHF 1'000.00 je Sendung.
  • Sendungen ohne Unterschrift bis zu einem Warenwert von CHF 500.00 je Sendung.

Die Versicherungsleistung richtet sich nach dem nachgewiesenen Warenwert der Sendung und den Bestimmungen dieser AGB. Eine weitergehende Versicherung kann vor Übergabe der Sendung schriftlich vereinbart werden. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine höhere Versicherungsleistung. 15. Haftung Seelandino haftet für Schäden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sowie nach Massgabe dieser AGB. Eine Haftung setzt voraus, dass der Kunde den Schaden nachweist und sämtliche vertraglichen Pflichten eingehalten hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche sowie sonstige Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

16. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Seelandino ist je Sendung auf den nachgewiesenen Warenwert begrenzt und richtet sich nach der vereinbarten Versicherungsdeckung. Ohne zusätzliche schriftlich vereinbarte Transportversicherung beträgt die maximale Entschädigung:

  • CHF 1'000.00 je Sendung mit Zustellung gegen Unterschrift;
  • CHF 500.00 je Sendung ohne Unterschrift.

Eine Entschädigung erfolgt höchstens bis zur Höhe des nachgewiesenen Warenwertes. Transportkosten, Folgeschäden oder entgangener Gewinn werden nicht ersetzt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

17. Haftungsausschlüsse
Eine Haftung von Seelandino ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Schaden verursacht wurde durch

  • ungenügende oder ungeeignete Verpackung;
  • unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden;
  • natürliche Beschaffenheit oder besondere Empfindlichkeit der Ware;
  • unsachgemässe Beladung durch den Kunden;
  • höhere Gewalt;
  • behördliche Massnahmen;
  • Zollverzögerungen;
  • Streiks oder Arbeitskämpfe;
  • Krieg, Terrorismus oder vergleichbare Ereignisse;
  • Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, des Empfängers oder Dritter.

Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Kosten, welche durch unzulässige oder gesetzeswidrige Sendungen entstehen.

18. Reklamationen
Äusserlich erkennbare Schäden sind bei der Zustellung unverzüglich zu melden und auf dem Zustellnachweis festzuhalten. Verdeckte Schäden sind Seelandino spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zustellung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat Seelandino auf Verlangen die beschädigte Ware sowie die Originalverpackung zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Verspätet eingereichte oder ungenügend dokumentierte Reklamationen können zurückgewiesen werden, soweit gesetzlich zulässig.

19. Höhere Gewalt
Kann Seelandino aufgrund von Ereignissen, welche ausserhalb ihres Einflussbereiches liegen, ihre Leistungen nicht oder nur verspätet erbringen, besteht für die Dauer des Ereignisses keine Haftung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, Grenzschliessungen, Energieausfälle, Ausfälle der Verkehrs- oder Kommunikationsinfrastruktur sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. Dauert ein solches Ereignis länger an, ist Seelandino berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche entstehen.

20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet. Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Seelandino GmbH.

21. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an Marken, Logos, Texten, Bildern, Software, Preislisten sowie sonstigen Unterlagen der Seelandino GmbH verbleiben bei Seelandino oder den jeweiligen Rechteinhabern. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen diese weder vervielfältigt, veröffentlicht noch für eigene geschäftliche Zwecke verwendet werden.

22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, sofern das Gesetz keine andere Form vorsieht.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Seelandino und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Biel/Bienne, Kanton Bern.
Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände nach schweizerischem Recht.

24. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Ausgaben.

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